"Steuerspar - Chance"
Der Gesetzgeber hat einige Möglichkeiten zur Verlustrechnung offen gelassen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden können Vermieter und Selbstnutzer noch hohe Abschreibungen nutzen, indem z.B. Renovierungskosten fast vollständig von der Steuer abgesetzt werden können. Das klingt zu schön, um wahr zu sein, hat doch der Fiskus Ende 2005 Eigenheimzulage, degressive Abschreibung und Verlustzuweisungen bei geschlossenen Immobilienfonds auf einen Schlag gestrichen. Bei roten Zahlen herrscht seit dem Tristesse: Vermieter können nur noch zwei Prozent AfA (Absetzung für Abnutzung) geltend machen, Anleger Anfangsverluste aus Immobilienfonds erst mit späteren Überschüssen verrechnen, und für Eigennutzer ist beim Finanzamt gar nichts mehr zu holen.
"Auszug des Artikels in der Welt vom 21. Oktober 2007 von Robert Kracht"
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